Posted in Rentenberatung News - Sozialversicherungsbegriffe
Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt bezeichnet das beitragspflichte Entgelt eines Arbeitnehmers. Hierzu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Neben dem Gehalt und Lohn gehören hier z. B. auch Familienzuschläge, Gewinnanteile, Überstundenvergütung und der Wert der Sachbezüge.
Ebenfalls Arbeitsentgelt
Zum Arbeitsentgelt geören unter anderem auch Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen.
Laufendes Arbeitsentgelt
Als laufendes Arbeitsentgelt bezeichnet man das Entgelt, das für eine Tätigkeit in einem Abrechnungszeitraum erzielt wird.
Einmaliges Arbeitsentgelt
Einmaliges Arbeitsentgelt ist das Arbeitsentgelt, das nicht für eine konkrete Tätigkeit in einem Abrechnungszeitraum erzielt wird sondern aufgrund des Bestehens des Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gezahlt wird. Hierzu gehört z. B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
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