Posted in Rentenberatung News - Unfallversicherung
Wegeunfälle
Neben den Arbeitsunfällen und den Berufskrankheiten sind auch die Wegeunfälle durch den Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.
Definition
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden.
Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
- bei Fahrgemeinschaften (mit anderen Berufstätigen oder Versicherten),
- bei Umleitungen,
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
Weitere versicherte Wege
Neben den oben beschriebenen Wegen von und zur Arbeit, besteht der Versicherungsschutz u. a. auch für Wege
- zur ständigen Familienwohnung (auch wenn der Versicherte am Ort der Tätigkeit eine – näher gelegene – Unterkunft hat),
- im Zusammenhang mit Leistungen zur Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels,
- u. s. w.
Beginn und Ende des Weges
Der unfallversicherte Weg beginnt und endet grundsätzlich mit dem Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudeteils. Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gehört damit zum häuslichen Wirkungsbereich, in dem kein Unfallversicherungsschutz besteht. Gleiches gilt für die vom Wohngebäude aus direkt erreichbare Garage.
Beratung und Hilfe
Bei Fragen zu den Versicherungsfällen der Gesetzlichen Unfallversicherung und den Leistungen, wie z. B. Renten, steht Ihnen Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.
Hier erhalten Sie auch kompetente Unterstützung und Hilfe in Widerspruchs- und Klageangelegenheiten.
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