25. Juni 2007
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Rentenberatung News -
Krankenversicherung
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Besonderes
Urlaub
Muss die ärztliche Behandlung eines Patienten auch am Urlaubsort (in Deutschland) weiter erfolgen, so stellt der Arzt hierfür eine Überweisung aus. Der Patient muss innerhalb dieses Kalendervierteljahres keine zusätzliche Praxisgebühr bezahlen.
Arbeitsunfall
Wie zu Beginn erwähnt, fällt die Praxisgebühr nur innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung an. Da jedoch für Arbeitsunfälle die Gesetzlichen Unfallversicherung zuständig ist, sind keine Zuzahlungen/Praxisgebühren für die Inanspruchnahme von Behandlungen zu leisten
Notdienst
Für die Inanspruchnahme eines ärztlichen Notdienstes wird auch nur einmal pro
Quartal eine Gebühr verlangt. Jedoch wird dann nochmals eine Zuzahlung von 10,00 € fällig, wenn der Patient nach einer Behandlung durch den ärztlichen Notdienst erstmals im Quartal einen Arzt zu regulären Sprechzeiten aufsucht.
Eine Überweisung von einem Arzt zu einem organisierten Notdienst ist nicht mehr möglich. Der Patient muss also nochmals die Gebühr zahlen.
Ärztliche Vertretung
Hat der Versicherte bei seinem Hausarzt bereits die Praxisgebühr für das aktuelle Quartal bezahlt, so muss er im Falle einer Behandlung bei dessen Urlaubsvertretung in demselben Kalendervierteljahr keine Zuzahlung mehr leisten.
Anti-Baby-Pille
Frauen müssen auch für das Abholen des Rezeptes zur Verordnung der Anti-Baby-Pille beim Arzt eine Zuzahlung leisten. Damit nicht in jedem Quartal 10,00 € Praxisgebühren anfallen, sollten die Versicherten von Ihren Arzt eine längerfristige Verordnung einholen.
Praxisgebühren sparen
Praxisgebühren können sehr einfach gespart werden. Versicherte sollten sich stets - möglichst von ihrem Hausarzt – zur notwendigen Behandlung beim Facharzt überweisen lassen. Innerhalb eines Quartals fällt so nur einmal die Praxisgebühr an. Der Hausarzt kann den Versicherten zu allen Fachärzten überweisen – außer zum Zahnarzt. Grundsätzlich kann aber auch der Facharzt eine Überweisung für den Hausarzt oder einem anderen Facharzt ausstellen.
Hilfe und Beratung
Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Helmut Göpfert, Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetent Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.
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