24. Juni 2007
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Rentenberatung News -
Rentenversicherung
Die Rentenartfaktoren
Die Rentenartfaktoren berücksichtigen bei der Berechnung einer Rente das entsprechende Versorgungsziel.
Folgend sind für Sie die aktuellen Rentenartfaktoren zusammengefasst:
| Renten wegen Alters: | 1,0 |
| Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: | 0,5 |
| Renten wegen voller Erwerbsminderung: | 1,0 |
| Erziehungsrenten: | 1,0 |
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Kleine Witwenrenten und kleine Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist („Sterbevierteljahr“): anschließend: |
1,0 0,25 |
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Große Witwenrenten und große Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist („Sterbevierteljahr“): anschließend |
1,0 0,55 |
| Halbwaisenrenten: | 0,1 |
| Vollwaisenrenten: | 0,2 |
Rentenberatung
Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft Ihnen in allen Angelegenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung gerne weiter. Hier erhalten Sie auch kompetente Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.
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