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Der Weg des Leistungsantrages
Welche Hilfe Sie vom Rentenberater bekommen können
Folgend möchte ich Ihnen einen groben Überblick über den Weg des Leistungsantrages - also vom Antrag bis ggf. zum Bundessozialgericht - geben und gleichzeitig aufzeigen, wie ich für Sie als Rentenberater jeweils in den einzelnen Teilbereichen tätig werden kann.
Wurde Ihnen von einem Sozialversicherungsträger eine Leistung / ein Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, also nochmals eine Überprüfung des Sachverhaltes durchführen zu lassen oder die Entscheidung gerichtlich überprüfen bzw. entscheiden zu lassen.
Antrag
Leistungen sind in der Sozialversicherung grundsätzlich auf Antrag zu gewähren, der von Ihnen zu stellen ist. Zusätzlich werden meistens noch entsprechende Unterlagen und Nachweise benötigt, die von Vorneherein von den Behörden verlangt werden.
Mein Angebot für Sie:
- Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten und Rechte
- Antragstellungen
- Einholen von notwendigen Unterlagen
Also komplette Beratung und Antragstellung.
Widerspruch
Wird Ihr Antrag nicht bzw. nicht in vollem Umfang bewilligt, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Alle Bescheide müssen eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Dies ist ein Passus, der Sie auf die Möglichkeit hinweist, den Bescheid innerhalb eines Monats mit einem Widerspruch anfechten zu können. Manchmal erhalten Sie Bescheide, die weder als solche für Sie erkennbar sind, noch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Der Gesetzgeber hat hier für Sie eine Art "Verbraucherschutz" vorgesehen, indem sich bei solchen Bescheiden die Widerspruchsfrist auf ein Jahr verlängert.
Der Widerspruch ist bei der Behörde (z. B. Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Ein Widerspruch sollte auch inhaltlich begründet werden. Die Behörde ist aufgrund des Widerspruches verpflichtet, die Einwände zu prüfen. Stellt sich bereits in der Sachbearbeitung heraus, dass der Bescheid fehlerhaft war, wird ein Abhilfebescheid erlassen, der Ihren Antrag in vollem Umfang befürwortet.
Ist die Sachbearbeitung jedoch der Auffassung, dass der ablehnende Bescheid zu Recht erfolgt ist, wird der Widerspruch an die "Widerspruchsstelle" abgegeben. Von dieser Stelle wird der Widerspruchsbescheid erlassen.
Mein Angebot für Sie:
- Beratung über Erfolgsaussicht des Widerspruches
- Einholen notwendiger Unterlagen (z. B. ärztliche Atteste, Bescheingungen, Beweismittel, u. s. w.)
- Widerspruchsbegründung (inhaltlich und rechtlich) und Kommunikation mit der Behörde
Also komplette Durchführung des Widerspruchsverfahrens.
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