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Welche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse grds. übernommen werden können
Die Gesetzliche Pflegeversicherung sieht Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes vor (s. hierzu Verbesserung des Wohnumfeldes).
Folgend erhalten Sie einen Überblick, welche Maßnahmen hier in Betracht kommen. Die Leistungsvoraussetzungen müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Aufzug:
Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers, wie z. B. ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe, Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen.
Briefkasten:
Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe (z. B. bei Rollstuhlfahrern).
Orientierungshilfen:
Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage.
Treppe:
Installation von gut umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten, Verhinderung der Stolpergefahr durch farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten, Installation von festinstallierten Rampen und Treppenliftern.
Türen, Türanschläge und Schwellen:
Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb oder ähnlichem, Einbau einer Gegensprechanlage, Veränderung der Türanschläge, wenn sich dadurch der Zugang zu einzelnen Wohnungsbereichen erleichtern oder die Bewegungsfläche vergrößern lässt, Einbau von Sicherungstüren zur Vermeidung einer Selbst- bzw. Fremdgefährdung, Absenkung des Türspions.
Fenster:
Absenkung der Fenstergriffe, Anbringung von elektrisch betriebenen Rollläden, sofern der Pflegebedürftige zur Linderung seiner Beschwerden ständig auf einen kühlen Raum angewiesen ist und eine Unterbringung nur in diesem Raum erfolgen kann.
Bewegungsfläche:
Umbaumaßnahmen zur Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, z. B. durch Installation der Waschmaschine in der Küche anstatt im Bad.
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