09. Mai 2007
Posted in
Rentenberatung News -
Rentenversicherung
| Beitragsseiten |
|---|
| Rente erst mit 67 Jahren! |
| Seite 2 |
| Alle Seiten |
Rente erst mit 67 Jahren!
Gesetz ist beschlossen
Am 30.03.2007 stimmte der Bundesrat dem Gesetz der Koalition zu, mit dem das Rentenalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 heraufgesetzt wird. Folgend erhalten Sie detaillierte Informationen, welche Auswirkungen diese heftig und lang diskutierte Gesetzesänderung konkret hat und welche Ausnahmen es gibt.
Renteneintrittsalter steigt ab 2012
Von 2012 an steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947, der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten soll.
Bis einschließlich zum Jahrgang 1958 verschiebt sich der abschlagsfreie Rentenbeginn jeweils um ein Monat, ab dem Jahrgang 1959 bis 1964 jeweils um zwei Monate. Der Geburtsjahrgang 1964 ist dann somit der erste Jahrgang, für den das neue Rentenalter 67 gilt. In der beigefügten Tabelle ist dies nochmals dargestellt:
|
Jahrgang
|
Alter in Jahren und Monaten
|
Jahr Renteneintritt *
|
|
1946
|
65
|
2011 / 2012
|
|
1947
|
65 + 1
|
2012 / 2013
|
|
1948
|
65 + 2
|
2013 / 2014
|
|
1949
|
65 + 3
|
2014 / 2015
|
|
1950
|
65 + 4
|
2015 / 2016
|
|
1951
|
65 + 5
|
2016 / 2017
|
|
1952
|
65 + 6
|
2017 / 2018
|
|
1953
|
65 + 7
|
2018 / 2019
|
|
1954
|
65 + 8
|
2019 / 2020
|
|
1955
|
65 + 9
|
2020 / 2021
|
|
1956
|
65 + 10
|
2021 / 2022
|
|
1957
|
65 + 11
|
2022 / 2023
|
|
1958
|
66
|
2024 / 2025
|
|
1959
|
66 + 2
|
2025 / 2026
|
|
1960
|
66 + 4
|
2026 / 2027
|
|
1961
|
66 + 6
|
2027 / 2028
|
|
1962
|
66 + 8
|
2028 / 2029
|
|
1963
|
66 + 10
|
2029 / 2030
|
|
ab 1964
|
67
|
2031
|
* Die Rente beginnt grundsätzlich mit dem Monat,
der dem Monat folgt, indem das Alter (s. mittlere Spalte) erreicht ist.
Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme:
Langjährig Versicherte haben die Möglichkeit bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Vorversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt ist - allerdings mit Rentenabschlägen. Für jeden Monat vor dem 67. Lebensjahr (ab Jahrgang 1964) werden pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent von der Rente abgezogen - und das dann lebenslang!
Die Entscheidung des vorzeitigen Ruhestandes sollte genau überlegt werden, denn es entstehen finanzielle Einbußen durch die Abschläge von 0,3% pro Monat. Diese Verluste wirken sich erheblich aus, weil auch die Beitragszahlungen für die Jahre des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben fehlen und die Rentenhöhe dadurch schon geringer ist!
| Weitere Artikel | |


