Schutzimpfungen sind Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen

Dass Schutzimpfungen einen enormen Nutzen haben und ein wichtiger Baustein in der Prävention sind, hat der Gesetzgeber erkannt und durch gesetzliche Änderungen (§ 20d SGB V) ab 01.04.2007 zu Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen gemacht.

Nach den bisherigen Regelungen konnten die Krankenkassen Schutzimpfungen übernehmen. Da es sich allerdings hier nur um "Kann-Leistungen" handelte, kam es teilweise zu unterschiedlichen Leistungen der Krankenkassen, was eine hohe Impfbeteiligung behinderte. Durch die Verankerung von Schutzimpfungen - den wichtigsten und wirkungsvollsten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge - als Pflichtleistung wird nun:

  • ein bundesweit einheitlicher Katalog der Impfleistungen geschaffen,
  • die Transparenz und Sicherheit in der Kostenübernahme erhöht, der hohe Stellenwert von Impfungen betont und
  • der Arzt in die Lage versetzt, Impfungen ohne Unsicherheiten bei der Kostenübernahme durchzuführen.

Die Details zu den Leistungen für Schutzimpfungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festzulegen. Bei seiner Entscheidung hat er sich mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) auseinanderzusetzen und den Nutzen der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesundheit besonders zu berücksichtigen. Eine erste Entscheidung ist bis zum 30.06.2007 zu treffen.

Bei einer Änderung der Empfehlungen der STIKO hat der G-BA innerhalb von drei Monaten der Veröffentlichung eine Entscheidung zu treffen. Kommen die Entscheidungen nicht termin- oder fristgerecht zu Stande, dürfen die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden, bis die Entschediung des G-BA vorliegt.

Schutzimpfungen haben einen dreifachen Nutzen:

  • Sie schützen den Geimpften vor Infektionskrankheiten mit teilweise auch schwerwiegenden Komplikationen, darunter auch Krankheiten, für die es keine oder nur begrenzte Therapiemöglichkeiten gibt.
  • Sie verhindern den Ausbruch und ggf. Weiterverbreitung von Epidemien durch einen Kollektivschutz.
  • Impfungen zählen zu den kosteneffektivsten Präventionsmaßnahmen, helfen Krankheitskosten zu vermeiden und führen teilweise sogar zu Kosteneinsparungen.

Weitere Erhöhung der Impfungen durch Zusammenarbeit

Um zusätzlich die Impfrate zu erhöhen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst verbessert. Dies soll dadurch erreicht werden, dass neben der individuellen Inanspruchnahme von Impfleistungen auch die Möglichkeit besteht, durch "aufsuchendes" Impfen in Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen Impflücken zu schließen. Dies kann durch eine gezielte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Öffentlichem Gesundheitsdienst erreicht werden.

Einige Impfungen sind von der Kostenübernahme ausgenommen

Nicht alle Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. So ist die Kostenübernahme ausgeschlossen, wenn die Impfung ausschließlich aufgrund eines durch eine nicht berufliche Auslandsreise erhöhten Gesundheitsrisiko indiziert ist. Hierdurch werden private Risiken von den durch die Solidargemeinschaft zu finanzierenden Pflichtleistungen ausgenommen. Sofern aber ein besonderes öffentliches Interesse besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit vorzubeugen, können auch derartige Schutzimpfungen Pflichtleistungen sein. Dies gilt z. B für Reisen in Gebiete, in denen übertragbare Krankheiten vorkommen, die in Deutschland ausgerottet sind.

Keine Praxisgebühr bei Schutzimpfungen

Suchen Sie Ihren Arzt auf, um sich impfen zu lassen, müssen Sie hier keine Praxisgebühr entrichten. Damit möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass Versicherte sich nur deshalb nicht impfen lassen, weil die Gebühr anfallen würde.

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